Mitglied werden
Mitglied werden können Einzelpersonen, Gruppen und Institutionen, die sich dem Genre aufgrund ihrer Profession oder ihres Interesses verbunden fühlen und die Ziele des BUTIÖR unterstützen möchten – unabhängig von ihrer Nationalität.
Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme in den BUTIÖR. Die Antragsteller*innen erhält eine Rechnung über den Mitgliedsbeitrag als Bestätigung der Mitgliedschaft. Du kannst dem Vorstand bei seiner Entscheidung helfen. Bitte nimm Dir Zeit zum Ausfüllen des Antrags. Die Punkte Motivation und Erfahrungen sind wesentliche Kriterien für eine Aufnahme. Dabei sollte auch erkennbar sein, dass sich Deine künstlerische Arbeit mit dem öffentlichen Raum auseinandersetzt, sie in den darstellenden oder performativen Künsten verankert ist und professionell betrieben wird.
Jedes Mitglied erhöht die öffentliche Vertretungsmacht für sich und andere und stärkt die Arbeit des BUTIÖR. Unsere Mitglieder sind dazu aufgerufen, die Arbeit des Bundesverbandes aktiv mitzugestalten.
Unsere Beiträge
Ordentliche Mitglieder
€ 75,-/Jahr: Einzelmitgliedschaft als natürliche Person (Stimmrecht ist an das Mitglied gebunden)
€ 150,-/Jahr: Juristische Personen, Gruppen oder Institutionen
Fördermitglieder (nicht stimmberechtigt)
ab € 60,-/Jahr: Einzelmitgliedschaft als natürliche Person
ab € 120,-/Jahr: Juristische Personen, Gruppen oder Institutionen
Kriterien für die Aufnahme neuer Mitglieder
Du möchtest Mitglied bei uns werden? Dann füll bitte den Antrag unten aus. Bei uns entscheidet der Vorstand über die Aufnahme neuer Mitglieder. Dafür brauchen wir ein paar Einblicke in deine Arbeit:
- eine kurze Beschreibung deiner Motivation und deiner Arbeit oder deines Vorhabens, wenn du gerade erst anfängst.
- Wichtig ist für uns, dass eine professionelle Herangehensweise erkennbar ist, sowohl künstlerisch als auch organisatorisch.
- Deine Arbeit sollte sich mit dem öffentlichen Raum auseinandersetzen, einen Bezug zum Publikum haben und in den darstellenden oder performativen Künsten verankert sein.
Diese Angaben geben dem Vorstand die erforderliche Entscheidungsgrundlage.